Versetzungszeichen
Na ja,
abschreiben - auch: Abtippen - ist erlaubt. Nicht erlaubt ist dann eine Aufführung mittels dieses abgetippten Notenmaterials. Dabei würde der tatsächliche Urheber für diese Aufführung sogar Tantiemen bekommen. Der Verlag zwar auch, aber deutlich weniger als der Urheber.
Wenn selbst für dieses Abtippen zu Übungszwecken (um Finale besser kennenzulernen), oder um einem Schüler eine typische Schlusswendung einer Komposition zu zeigen, das Original gekauft werden soll, verdient der Verlag am Verkauf, der Urheber sieht keinen Cent. (Natürlich ist er auch in geringem Umfang am Verkaufserlös beteiligt, wie das aber bei heutigen Verträgen aussieht (erst, wenn die Verlagsauslagen getilgt sind, wird ausgeschüttet), wissen wir aber auch.
Ein rigides Verbot jeglichen Abschreibens nützt dem Urheber, als dessen Anwälte sich die Verleger so gerne Aufspielen, also kaum etwas.
MM
abschreiben - auch: Abtippen - ist erlaubt. Nicht erlaubt ist dann eine Aufführung mittels dieses abgetippten Notenmaterials. Dabei würde der tatsächliche Urheber für diese Aufführung sogar Tantiemen bekommen. Der Verlag zwar auch, aber deutlich weniger als der Urheber.
Wenn selbst für dieses Abtippen zu Übungszwecken (um Finale besser kennenzulernen), oder um einem Schüler eine typische Schlusswendung einer Komposition zu zeigen, das Original gekauft werden soll, verdient der Verlag am Verkauf, der Urheber sieht keinen Cent. (Natürlich ist er auch in geringem Umfang am Verkaufserlös beteiligt, wie das aber bei heutigen Verträgen aussieht (erst, wenn die Verlagsauslagen getilgt sind, wird ausgeschüttet), wissen wir aber auch.
Ein rigides Verbot jeglichen Abschreibens nützt dem Urheber, als dessen Anwälte sich die Verleger so gerne Aufspielen, also kaum etwas.
MM
Na ja,
das UrhG schützt zunächst einmal die Urheber. Ob es die Verleger mehr schützt als die Urheber, lassen wir mal dahingestellt. Für das Verhältnis zwischen beiden nämlich gibt es ein weiteres Gesetz, das versucht, die Balance zwischen beider Interessen zu wahren, nämlich das "Gesetz über das Verlagsrecht" (VerlG).
Theoretisch stünde es den Verlegern frei, Kopien zu erlauben, denn das UrhG erlaubt das Erlauben. Aber man kann wohl schlecht erwarten, daß sie in die Herausgabe eines Werkes investieren, um die Ausgabe anschließend zu verschenken. Die Idee, daß Kopien als Aufführungsmaterial erlaubt sein sollten, weil der Urheber dafür GEMA-Einnahmen sieht, ist ja ganz nett, aber auch wenn die Noten gekauft werden müssen, sieht der Urheber GEMA-Einnahmen und zusätzlich Verlagstantiemen, wie gering auch immer.
Pendereckis Tuba-Capriccio kostet übrigens 7,95 € -- ob daran der Wille zur Aufführung scheitert?
das UrhG schützt zunächst einmal die Urheber. Ob es die Verleger mehr schützt als die Urheber, lassen wir mal dahingestellt. Für das Verhältnis zwischen beiden nämlich gibt es ein weiteres Gesetz, das versucht, die Balance zwischen beider Interessen zu wahren, nämlich das "Gesetz über das Verlagsrecht" (VerlG).
Theoretisch stünde es den Verlegern frei, Kopien zu erlauben, denn das UrhG erlaubt das Erlauben. Aber man kann wohl schlecht erwarten, daß sie in die Herausgabe eines Werkes investieren, um die Ausgabe anschließend zu verschenken. Die Idee, daß Kopien als Aufführungsmaterial erlaubt sein sollten, weil der Urheber dafür GEMA-Einnahmen sieht, ist ja ganz nett, aber auch wenn die Noten gekauft werden müssen, sieht der Urheber GEMA-Einnahmen und zusätzlich Verlagstantiemen, wie gering auch immer.
Pendereckis Tuba-Capriccio kostet übrigens 7,95 € -- ob daran der Wille zur Aufführung scheitert?
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Jetzt habe ich die Schott-Ausgabe erhalten und es stellt sich heraus, dass keinerlei Anmerkungen drin sind! Lediglich der Notentext ist abgedruckt in dieser Ausgabe von 1987. Soweit ich weiß gibt es auch keine neue Auflage 
EDIT: Weiß jemand, wie man Herrn Penderecki kontaktieren kann? Google hat da keine brauchbaren Ergebnisse geliefert...

EDIT: Weiß jemand, wie man Herrn Penderecki kontaktieren kann? Google hat da keine brauchbaren Ergebnisse geliefert...
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Versetzungszeichen
Von Penderecki wirst Du keine Antwort bekommen. Ohne Erklärung vorab geht es in solchen Fällen nicht. Wenn keine Taktstriche vorkommen, gelten auch die für metrische Musik aufgestellten Regeln nicht, also würde ich nur Alterationen schreiben und auf Auflöser generell verzichten, so daß jedes Versetzungszeichen nur für die nachfolgende Note gilt. Das ergibt den wenigsten Ballast, sofern nicht zu viele Repetitionen und Haltebögen vorkommen. In Zweifelsfällen sollte Ökonomie vorgehen: so viele Zeichen wie nötig und so wenige wie möglich! Konsequent sollte die Notation sein, um den Ausführenden nicht zu irritieren.
Man kann nicht mit jedem Lied jeden ansprechen:
Der eine find’s gut, der andre muß brechen.
Ulrich Roski
Sibelius Utimate 2022.5+Dorico 4.0.31
MacOS 10.15.7/iMac 27"/MacBook Pro 17"
Der eine find’s gut, der andre muß brechen.
Ulrich Roski
Sibelius Utimate 2022.5+Dorico 4.0.31
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