Versetzungszeichen

Schwierige oder kniffelige Probleme, Feinheiten des Notensatzes etc.
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MassMover
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Registriert: Mo Okt 27, 2003 10:48 pm

Beitrag von MassMover »

Na ja,

abschreiben - auch: Abtippen - ist erlaubt. Nicht erlaubt ist dann eine Aufführung mittels dieses abgetippten Notenmaterials. Dabei würde der tatsächliche Urheber für diese Aufführung sogar Tantiemen bekommen. Der Verlag zwar auch, aber deutlich weniger als der Urheber.

Wenn selbst für dieses Abtippen zu Übungszwecken (um Finale besser kennenzulernen), oder um einem Schüler eine typische Schlusswendung einer Komposition zu zeigen, das Original gekauft werden soll, verdient der Verlag am Verkauf, der Urheber sieht keinen Cent. (Natürlich ist er auch in geringem Umfang am Verkaufserlös beteiligt, wie das aber bei heutigen Verträgen aussieht (erst, wenn die Verlagsauslagen getilgt sind, wird ausgeschüttet), wissen wir aber auch.

Ein rigides Verbot jeglichen Abschreibens nützt dem Urheber, als dessen Anwälte sich die Verleger so gerne Aufspielen, also kaum etwas.

MM
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Tausig
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Registriert: Do Feb 24, 2005 9:20 pm

Beitrag von Tausig »

Na ja,
das UrhG schützt zunächst einmal die Urheber. Ob es die Verleger mehr schützt als die Urheber, lassen wir mal dahingestellt. Für das Verhältnis zwischen beiden nämlich gibt es ein weiteres Gesetz, das versucht, die Balance zwischen beider Interessen zu wahren, nämlich das "Gesetz über das Verlagsrecht" (VerlG).
Theoretisch stünde es den Verlegern frei, Kopien zu erlauben, denn das UrhG erlaubt das Erlauben. Aber man kann wohl schlecht erwarten, daß sie in die Herausgabe eines Werkes investieren, um die Ausgabe anschließend zu verschenken. Die Idee, daß Kopien als Aufführungsmaterial erlaubt sein sollten, weil der Urheber dafür GEMA-Einnahmen sieht, ist ja ganz nett, aber auch wenn die Noten gekauft werden müssen, sieht der Urheber GEMA-Einnahmen und zusätzlich Verlagstantiemen, wie gering auch immer.
Pendereckis Tuba-Capriccio kostet übrigens 7,95 € -- ob daran der Wille zur Aufführung scheitert?
Geteilte Bratsche ist halbes Leid.

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Sterndeuter
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Beitrag von Sterndeuter »

Ich habe mir jetzt die Schott-Ausgabe gekauft, dann kann ich es (wenigstens theoretisch) aufführen :-) Das Abschreiben hat mich auch mehr wegen der "Taktlosigkeit" und der Vorzeichenfrage interessiert...
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musicara
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Beitrag von musicara »

Sterndeuter: Ich habe mir jetzt die Schott-Ausgabe gekauft,...
Och, wegen uns wär' das doch nicht nötig gewesen... :P
musicara
Der Volltakt ist dem Auftakt an Umfang und Volumen überlegen.
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Sterndeuter
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Beitrag von Sterndeuter »

Nee, wegen mir :wink:

Ist zwar noch ne Nummer zu hoch für mich, aber dafür gibts ja das Üben.
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Sterndeuter
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Beitrag von Sterndeuter »

Jetzt habe ich die Schott-Ausgabe erhalten und es stellt sich heraus, dass keinerlei Anmerkungen drin sind! Lediglich der Notentext ist abgedruckt in dieser Ausgabe von 1987. Soweit ich weiß gibt es auch keine neue Auflage :(

EDIT: Weiß jemand, wie man Herrn Penderecki kontaktieren kann? Google hat da keine brauchbaren Ergebnisse geliefert...
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Peter S.
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Beitrag von Peter S. »

Ich würde es über Schott versuchen!

Wenn Dir da gar nichts gelingt: ich spiele Ende Jänner ein Konzert mit ihm, könnte vielleicht über das Orchester Kontakt herstellen.

lg
Peter
Peter
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Sterndeuter
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Beitrag von Sterndeuter »

Dankeschön, die Anfrage an Schott ist raus. Ich werde evtl. auf dein Angebot zurückkommen :D
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Ingo
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Versetzungszeichen

Beitrag von Ingo »

Von Penderecki wirst Du keine Antwort bekommen. Ohne Erklärung vorab geht es in solchen Fällen nicht. Wenn keine Taktstriche vorkommen, gelten auch die für metrische Musik aufgestellten Regeln nicht, also würde ich nur Alterationen schreiben und auf Auflöser generell verzichten, so daß jedes Versetzungszeichen nur für die nachfolgende Note gilt. Das ergibt den wenigsten Ballast, sofern nicht zu viele Repetitionen und Haltebögen vorkommen. In Zweifelsfällen sollte Ökonomie vorgehen: so viele Zeichen wie nötig und so wenige wie möglich! Konsequent sollte die Notation sein, um den Ausführenden nicht zu irritieren.
Man kann nicht mit jedem Lied jeden ansprechen:
Der eine find’s gut, der andre muß brechen.

Ulrich Roski

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