mehrstimmige Legatobögen automatisieren, geht das?

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gruenelly
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mehrstimmige Legatobögen automatisieren, geht das?

Beitrag von gruenelly »

Gibt es einen Trick wie man jeder Stimme einen Legatobogen automatisch zuweisen kann? Ich meine damit dass ich jeder Stimme eines zb. 3-stimmigen Akkordes einen Legatobogen zu den 3 Stimmen des nächsten
Akkordes mit möglichst wenig Klickerei bewerkstelligen kann und ohne die
Bögen rauf und runter zu schieben, bzw. umzukehren.
Ich hoffe meine Fragestellung ist verständlich,
danke für das Interesse
Martin Gieseking
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Beitrag von Martin Gieseking »

Möchtest Du wirklich Bindebögen und keine Haltebögen erzeugen? Im Fall von Bindebögen bekommt der ganze Akkord nur einen Bogen und nicht jede Note ihren eigenen. Bei Haltebögen ist das anders.
Oder befinden sich die Akkordnoten nicht an einem gemeinsamen Hals, sondern sind auf mehrere Systeme/Ebenen verteilt? Ich glaube, ich verstehe die Frage noch nicht ganz. Ein paar zusätzliche Informationen wären evtl. hilfreich.
Dorico 5, Finale 2006c, Windows 11
gruenelly
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Beitrag von gruenelly »

Also, natürlich befinden sich alle Stimmen in einer Ebene. Angenommen ich möchte die Stimmen eines C-Dur Akkordes jeweils mit einem Legatobogen mit den Stimmen eines folgenden d-moll Akkordes verbinden. (jede einzeln)
bis jetzt weiß ich keine bessere Methode als einen Doppelklick auf die oberste
Note, und dann per Maus alles zurechtrücken. Das kostet Zeit und Nerven.
Vor allem, wenn man was abtippen muß. Ich würde gerne wissen ob das nicht irgendwie einfacher geht.
danke
Martin Gieseking
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Beitrag von Martin Gieseking »

gruenelly hat geschrieben:Also, natürlich befinden sich alle Stimmen in einer Ebene.
Also mehrere Notenköpfe an einem Hals.
Angenommen ich möchte die Stimmen eines C-Dur Akkordes jeweils mit einem Legatobogen mit den Stimmen eines folgenden d-moll Akkordes verbinden. (jede einzeln)
Das solltest Du besser nicht machen. Laut Notensatzregeln schreibt man zwischen Akkorden (wie bei Einzelnoten) nur einen Legatobogen. Alles andere wäre typographisch falsch. Nur bei Haltebögen bekommt jede Akkordnote ihren eigenen Bogen. Aus diesem Grund gibt es wahrscheinlich auch keine Finale-Funktion, die mehrfache Bindebögen zwischen Akkorden erzeugt.
Dorico 5, Finale 2006c, Windows 11
gruenelly
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Beitrag von gruenelly »

Oh, diese Regel ist mir neu, aber durchaus einleuchtend. Blöd ist nur das ich vor mir die "Suite Fantasque " von Willy Hautvarst liegen habe . Der Kunde möcht eine Abschrift, und genau das oben besprochene liegt hier vor, ziemlich oft sogar. Trotzdem danke, jetzt habe ich ein Argument das ganze zu vereinfachen und zu begründen.
musicara
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Beitrag von musicara »

Ja,das kommt schon recht häufig vor, dass die Damen und Herren Komponisten die einfachsten Notensatzregeln nicht kennen.
Aber mal eine andere Frage: Ich kenne diesen Komponisten nicht. Ist er schon 70 Jahre tot? Sonst könntest du ein Problem bekommen...
musicaRA
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N.N. Schwaderlapp
gruenelly
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Beitrag von gruenelly »

Auch ich kannte den Komponisten bis dahin nicht. Weshalb sollte ich für eine
Abschrift Probleme bekommen? Klärt mich bitte auf! das Verlagscopyright
ist auf 1979 datiert, der Kunde wünscht eine Finale-Datei der Vorlage, ist abschreiben strafbar? Uiuiuiui.....
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MassMover
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Beitrag von MassMover »

Nach Wikipedia lebt der Komponist noch.

Du darfst die Noten abschreiben - auch mit Hilfe eines Notensatzprogramms, wenn du dies nur für den persönlichen Gebrauch tust; etwa, um das Stück zu üben oder zu analysieren. Diese Abschrift darfst zu aber nicht für eine öffentliche Aufführung verwenden, oder kommerziell verwerten.

Ich bin kein Jurist, würde nun aber folgendes ableiten:

1. Du darfst die Abschrift nicht zum Verkauf anbieten, also sagen: Hier, ich hab’s abgeschrieben, wer will eine Kopie davon? Dies wäre eine kommerzielle Nutzung deiner Abschrift, du würdest quasi als Verleger auftreten, hast aber keine Verlagsrechte an dem Werk. Entscheidend ist, dass du die bereits erstellte Abschrift feilbietest, so dass du sie - einmal angefertigt - auch an mehrere Interessenten verticken könntest.

2. Wenn dich aber nun eine bestimmte Person beauftragt, extra für sie eine Abschrift anzufertigen (du hast also noch nicht damit begonnen), dann erbringst du lediglich eine Dienstleistung - es ist so, als würde die Person selbst eine Abschrift anfertigen wollen, kann es aber nicht und beauftragt daher dich damit. Nachdem du die Abschrift angefertigt hast, übergibst du die Datei und ggf. einen Ausdruck dem Auftraggeber. Du selbst darfst die Abschrift aber strenggenommen nicht - für deine persönlichen Zwecke - verwenden! (als Dienstleister sollte es aber erlaubt sein, eine Kopie zu archivieren, falls der Kunde später noch Fehler entdeckt.) Dafür kannst du aber ein Honorar verlangen welches deutlich höher liegt als eine Verlagsausgabe des Werkes kosten würde.

Was dein Auftraggeber allerdings damit anstellt ist seine Sache - vielleicht möchte er es zu Hause studieren. Aufführen dürfte er es nicht!

3. Lustigerweise dürftest du das Werk wohl aufführen, wenn du es abgeschrieben und geübt hast und es dann auswendig spielst - aber das nur am Rande.


Wie gesagt: ich bin kein Jurist, dies ist nur mein Rechtsempfinden.

MM
gruenelly
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Beitrag von gruenelly »

Vielen Dank für die Ausführungen. Somit bewege ich mich auf legalem Boden
und alles weitere liegt beim Auftraggeber. Was mir nicht einleuchtet, ist, das das Werk dann nicht aufgeführt werden darf. Ist das durch die Angst des Komponisten begründet das ich sein Werk möglicherweise verschandele?
Wäre ja verständlich, aber dann müßte der Komponist ja alle Aufführungen
vorher prüfen und absegnen bevor sie aufgeführt werden.
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Tausig
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Beitrag von Tausig »

"Laut Notensatzregeln schreibt man zwischen Akkorden (wie bei Einzelnoten) nur einen Legatobogen." (Martin)
"...dass die Damen und Herren Komponisten die einfachsten Notensatzregeln nicht kennen." (Musicara)
Ich stimme überein, daß Mehrfachbögen so überflüssig sind wie ein Kropf. Aber unumstößliches GESETZ ist es nicht, und in einigen Notenstechereien galt früher durchaus die gegenteilige Regel. Ich kenne zahlreiche Notenausgaben mit Mehrfachbögen. Vielleicht kann man das als "altmodisch" bezeichnen, aber nicht als "falsch". Ich würde aber auch versuchen, dem Auftraggeber Mehrfachbögen auszureden und dann, um ihn zu überzeugen, natürlich ihm nur solche Notenausgaben renommierter Verlage nennen, die darauf verzichten.

"Was mir nicht einleuchtet, ist, dass das Werk dann nicht aufgeführt werden darf." (Gruenelly)
Natürlich darf man das Werk aufführen, nur benutzt man bei der Aufführung besser keine illegale Kopie (und "Kopie" ist auch die Abschrift, nicht nur die Fotokopie des Notenbildes). Natürlich darf man jedes Werk aufführen, man muß es nur der GEMA melden, d.h. man darf es nicht ohne Lizenzgebühren aufführen. (Wäre zu ergänzen, daß das beim sogenannten "Großen Recht" anders läuft, aber das interessiert hier wohl nicht, es geht ja nicht um eine Oper.)

Keine Sorgen machen mußt du dir, wenn der Auftraggeber selber über die Urheberrechte verfügen kann oder der Rechteinhaber ihm die Abschrift, z.B. für Aufführungszwecke erlaubt hat. Bei gedruckt erschienenen Noten kann das in der Regel aber nicht einmal der Komponist, weil der die Rechte an den Verlag abgetreten hat. Also sollte man lieber vorsichtig sein und öffentlich nichts verraten und selbstverständlich eine Abschrift nicht auch noch veröffentlichen.
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Peter S.
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Beitrag von Peter S. »

Es kann natürlich auch der Fall eintreten, dass die gedruckten Noten nicht mehr erhältlich sind. Was darf man dann?

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Tausig
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Beitrag von Tausig »

Das hängt davon ab, ob noch Urheberschutz besteht. Falls ja, darf man gar nichts ohne Erlaubnis des Urhebers, außer aufführen und die GEMA-Gebühren dafür zahlen. Als vergriffen gilt eine Ausgabe dann, wenn sie auch antiquarisch nicht mehr zu besorgen ist. Besteht kein Urheberschutz mehr, darf man sie dann auch fotokopieren. Ebenfalls fotokopieren darf man Notenbilder, die älter als 50 Jahre sind, aber wiederum nur, wenn kein Urheberschutz mehr besteht.
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Beitrag von musicara »

Das ist ein relativ einfacher Fall, ich hab's grad mit ein paar Klavierstücken von Liszt durchexerziert.
Zunächst muss man klären, ob nicht doch noch irgendwo ein Copyright liegt. In der Regel erfährt man das am Besten bei dem letztlich verlegt habenden Verlag. wenn a) Ja - dann verhandeln ob Neuauflage geplant oder Rechte abgegeben werden können.
Wenn b) Nein - Dann zuschlagen. Setzen, GEMA-Anmeldung als Bearbeiter und/oder Herausgeber, falls das möglich ist. (Die Frage hängt von der persönlichen Rechtesituation ab, die ich ja nicht kenne).

Die vorangegangenen Auislassungen stellen keine juristische Beratung dar, nur die die Schilderung einer persönlichen Erfahrung. Ätsch, meine Damen und Herren gern abmahnender Rechtanwälte und Rechtsanwältinnen.
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Tausig
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Beitrag von Tausig »

Wenn ich hier äußere, daß es verboten ist, bei roter Ampel über die Kreuzung zu fahren oder einen Menschen zu ermorden -- ist das dann eine unzulässige Rechtsberatung?
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musicara
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Beitrag von musicara »

Nein, Tausig, das ist dann mitmenschlich fürsorglich die Weisheit der Binse bekräftigend. Aber alles was über die Binse hinausgeht.... In Rechtsfragen gibt es eine Berufsstandsvertretung, die eifersüchtig darüber wacht, dass - wie in diesem Falle - kein Laie Rechtsauskünfte gibt. Das ist schlicht verboten, wohl auch zu Recht. Deshalb bin ich da gaanz vorsichtig. Und ich bin bisher von Abmahnhaien verschont geblieben.
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