Notensetzer und Urheberrecht
Notensetzer und Urheberrecht
Ich hab da mal 'ne Frage:
Wenn ich einen Auftrag zum Notensatz bekomme und erkenne, dass das Stück gar nicht frei ist, also dem Urheberrecht unterliegt. Darf ich meinen Auftrag erfüllen, weil der Auftraggeber (und damit der Herausgeber des Satzes) sich um die Rechte kümmern muss? (Kann ja sein, dass er sich die Rechte geholt hat.) Oder darf ich das gar nicht erst setzen?
Danke für den juristischen Beistand!
Wenn ich einen Auftrag zum Notensatz bekomme und erkenne, dass das Stück gar nicht frei ist, also dem Urheberrecht unterliegt. Darf ich meinen Auftrag erfüllen, weil der Auftraggeber (und damit der Herausgeber des Satzes) sich um die Rechte kümmern muss? (Kann ja sein, dass er sich die Rechte geholt hat.) Oder darf ich das gar nicht erst setzen?
Danke für den juristischen Beistand!
- stefan schickhaus
- Beiträge: 1935
- Registriert: Sa Jan 03, 2004 3:31 pm
Die von Peter genannte Gefahr, dass die Arbeit umsonst sein und der Auftraggeber dann sich als zahlungsunwillig erweisen könnte, ist natürlich gegeben. Und nicht zu unterschätzen.
Als Abtipper der Noten aber machst du dich nicht strafbar (so meine persönliche Meinung), solange du mit den Dateien nichts unternimmst. Man darf ja auch mit einem Bleistift ein Gedicht von Jandl abschreiben und sich übers Bett hängen (was im Grunde gar keine schlechte Idee ist).
Dennoch: Die Fragestellung zu wirklich zu klären, wäre interessant. Ist ein Jurist an Bord?
Als Abtipper der Noten aber machst du dich nicht strafbar (so meine persönliche Meinung), solange du mit den Dateien nichts unternimmst. Man darf ja auch mit einem Bleistift ein Gedicht von Jandl abschreiben und sich übers Bett hängen (was im Grunde gar keine schlechte Idee ist).
Dennoch: Die Fragestellung zu wirklich zu klären, wäre interessant. Ist ein Jurist an Bord?
Finale 2012 bis 27 auf MacOS 10.13.6, iMac 27''
Danke für Eure Einschätzungen! Die Idee mit Jandl ist gut 
Nur würde ich die Datei ja nicht über mein Bett hängen, sondern dem Auftraggeber aushändigen, der mich bezahlt (davon gehe ich einfach aus) und der dann die "Verfügungsgewalt" hat.
An einer Klärung der Rechtsfrage wäre ich deshalb auch sehr interessiert. Vielleicht meldet sich noch ein Fachmann.

Nur würde ich die Datei ja nicht über mein Bett hängen, sondern dem Auftraggeber aushändigen, der mich bezahlt (davon gehe ich einfach aus) und der dann die "Verfügungsgewalt" hat.
An einer Klärung der Rechtsfrage wäre ich deshalb auch sehr interessiert. Vielleicht meldet sich noch ein Fachmann.
Wenn Du gewerblich Notensätzest, dann musst Du Dein Gewerbe angemeldet haben und über Allgemeine Geschäftsbedingungen verfügen. Und da schreibste rein, dass der Auftraggeber für die Einhaltung der Nutzungsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich ist und gut is.
musicara
musicara
Der Volltakt ist dem Auftakt an Umfang und Volumen überlegen.
N.N. Schwaderlapp
N.N. Schwaderlapp
Gewerbe?
Also musicara, das ist mir jetzt das Allerneueste: seit wann ist Notensatz ein Gewerbe? Ich jedenfalls, wie alle anderen Graphiker u.ä. auch, bin Freiberufler und nicht verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden bzw. AGB aufzuschreiben: da hätte das Finanzamt bestimmt schon mal nachgehakt! Aber vielleicht möchtest Du dem Fiskus ja gern etwas Gutes mit der Gewerbesteuer tun, und Herr Schäuble wird Dir das Bundesverdienstkreuz verleihen (vielleicht ist ja noch etwas übriggeblieben von den 100000 DM, die er damals vergessen hat).
Ob das alles so bleibt, wissen nur der Teufel und seine Gehilfen.
Was die Rechtslage betrifft, so entsteht ein Urheberrechtsfall selbstverständlich erst mit der Veröffentlichung, und das ist Sache des Verlages. Ich frage mich allerdings, was das für ein Verlag ist, der darüber nicht Bescheid weiß?
Ob das alles so bleibt, wissen nur der Teufel und seine Gehilfen.
Was die Rechtslage betrifft, so entsteht ein Urheberrechtsfall selbstverständlich erst mit der Veröffentlichung, und das ist Sache des Verlages. Ich frage mich allerdings, was das für ein Verlag ist, der darüber nicht Bescheid weiß?
Man kann nicht mit jedem Lied jeden ansprechen:
Der eine find’s gut, der andre muß brechen.
Ulrich Roski
Sibelius 2025+Dorico 6+MuseScore 4.5.2
MacOS 13.7.6/iMac 27"/MacBook Pro 17"
Der eine find’s gut, der andre muß brechen.
Ulrich Roski
Sibelius 2025+Dorico 6+MuseScore 4.5.2
MacOS 13.7.6/iMac 27"/MacBook Pro 17"
@Ingo: das mit dem Gewerbe sehe ich auch so. Obwohl - vielleicht ist das doch ein Gewerbe. Mein Sohn (9 Jahre) meinte neulich: "Was Du da alles machst - Köpfe abschneiden, Hälse verlängern..."
Der Auftraggeber ist kein Verlag sondern ein Verein, der das Werk für seine Mitglieder veröffentlichen will.Ich frage mich allerdings, was das für ein Verlag ist, der darüber nicht Bescheid weiß?
Finale 2009 unter Windows 7
hm, Ingo, ich schrieb doch recht deutlich: ...wenn Du Noten gewerblich setzest...
Sind Grafiker von den Bestimmungen der Gewerbeordnung befreit? Doch nur, wenn es sich um eine sogenannte Personenfirma handelt, also einen Einmann-Kleinstbetrieb. Oder sieht mein Finanzamt da was falsch? Wenn man Notensatz hauptberuflich als Gewerbe betreibt, greifen diverse Bestimmungen, die kann man negieren und kriegt dann nach 10 jahren einen interessanten Steuerbescheid, aber das muss jeder für sich selbst klären.
musicara
Sind Grafiker von den Bestimmungen der Gewerbeordnung befreit? Doch nur, wenn es sich um eine sogenannte Personenfirma handelt, also einen Einmann-Kleinstbetrieb. Oder sieht mein Finanzamt da was falsch? Wenn man Notensatz hauptberuflich als Gewerbe betreibt, greifen diverse Bestimmungen, die kann man negieren und kriegt dann nach 10 jahren einen interessanten Steuerbescheid, aber das muss jeder für sich selbst klären.
musicara
Der Volltakt ist dem Auftakt an Umfang und Volumen überlegen.
N.N. Schwaderlapp
N.N. Schwaderlapp
-
- Beiträge: 48
- Registriert: Mi Apr 07, 2010 11:16 am
Ich hatte letztes Jahr eine Weiterbildung, in der wir genau dieses Thema detailliert behandelt haben. Auf einer 10seitige Liste, die mir vorliegt, wird für etliche Berufe aufgedröselt, ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeiten handelt oder nicht.
Ein "Notenschreiber" ist keine freiberufliche Tätigkeit. Fundstelle: Bundesfinanzhof vom 02.12.1970, Az. I R 23/67
Ein Grafiker ist übrigens auch nicht automatisch ein Freiberufler. Er ist dies nur, wenn "seine Arbeit als künstlerisch einzustufen ist." Fundstelle: Bundesfinanzhof vom 11.07.1960, Az. V R 96/59 S.
Gruß, Michael
Ein "Notenschreiber" ist keine freiberufliche Tätigkeit. Fundstelle: Bundesfinanzhof vom 02.12.1970, Az. I R 23/67
Ein Grafiker ist übrigens auch nicht automatisch ein Freiberufler. Er ist dies nur, wenn "seine Arbeit als künstlerisch einzustufen ist." Fundstelle: Bundesfinanzhof vom 11.07.1960, Az. V R 96/59 S.
Gruß, Michael

Finale 2007c auf Mac OSX 10.6.8
Da ist irgendwas missverstanden worden. Für die Steuerpflicht ist es völlig unerheblich, ob ein bestimmter Beruf als "freiberuflich"
einzustufen ist oder nicht, es kommt einzig und allein darauf an, ob mit dieser Tätigkeit Umsätze getätigt werden. Ist dies der Fall, werden Steuern fällig, in welchem Umfang hängt vom Einzelfall ab. Ist eine Unterrichtstätigkeit bspw. nachweisbar berufsvorbereitend, so kann auf Antrag von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden, Einkommenssteuer ist fällig. Notenschreiben dürfte nicht berufsvorbereitend sein.
musicara
einzustufen ist oder nicht, es kommt einzig und allein darauf an, ob mit dieser Tätigkeit Umsätze getätigt werden. Ist dies der Fall, werden Steuern fällig, in welchem Umfang hängt vom Einzelfall ab. Ist eine Unterrichtstätigkeit bspw. nachweisbar berufsvorbereitend, so kann auf Antrag von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden, Einkommenssteuer ist fällig. Notenschreiben dürfte nicht berufsvorbereitend sein.
musicara
Der Volltakt ist dem Auftakt an Umfang und Volumen überlegen.
N.N. Schwaderlapp
N.N. Schwaderlapp
- stefan schickhaus
- Beiträge: 1935
- Registriert: Sa Jan 03, 2004 3:31 pm